Wartung von Brandschutztüren & Feststellanlagen nach DIN 14677 / DIBt
Rauch- und Brandschutztüren sind dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand, eine Ausbreitung des Feuers und des Rauchs zu verhindern.
Eine Rauchschutztür (RS) nach der Norm DIN 18095 ist eine selbstschließende Tür, die in Gebäuden im Brandfall verhindern soll, dass Rauchgas sich durch das Gebäude weiterverbreitet. Davon zu unterscheiden sind Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 Teil 2.
Ein Feuerschutzabschluss hat die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern. Dieses sind selbstschließende Brandschutztüren oder -schürzen.
Eine Feststellanlage ermöglicht, Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse betriebsbedingt offen zu halten, insbesondere in Gebäudebereichen mit regem Betriebs- bzw. Publikumsverkehr. Löst der Rauchschalter Alarm aus, schließt das Türschließmittel die Tür automatisch.
Aus den Landesbauordnungen ergibt sich für den Betreiber baulicher Anlagen die Verpflichtung, Brandschutztüren und -tore sowie Feststellanlagen jederzeit funktionstüchtig zu halten.